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Einen Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel müssen Sie im Studierendenportal beantragen, wenn Sie an der UZH
Eine Bewerbung ist erforderlich, wenn Sie
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Bitte beachten Sie, falls zutreffend, die folgenden Informationen:
Zulassungshindernisse
Sprachliche Anforderungen
Bachelor- und Masterabschluss bei der Fakultät anmelden
Studiengangswechsel Medizin
Wechsel zu einem spezialisierten Masterstudiengang/-programm
Wechsel zu einem Doktoratsstudium
Nicht-Erfüllung von Bedingungen oder Auflagen bei einem Masterstudium
Achtung: Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel entbinden nicht von der Verpflichtung, das Prüfungsverfahren von gebuchten Modulen zu absolvieren. Ebenfalls setzen sie laufende Fristen nicht ausser Kraft (z. B. zeitlich befristete Assessmentstufe). Abweichende Entscheidungen der Fakultäten bleiben vorbehalten.
Wechsel per Herbstsemester |
15. Mai – 31. August |
Wechsel per Frühjahrssemester |
15. November – 31. Januar |
Bitte beachten Sie die abweichenden Fristen für Studiengangswechsel in der Medizin, falls Sie auf Masterstufe einen Wechsel der Disziplin beantragen möchten.
Möchten Sie Ihren Studiengang und/oder Ihr/e Studienprogramm/e wechseln, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
Beantragen Sie innerhalb der Frist (siehe weiter oben "Fristen") im Studierendenportal unter "Meine Anträge und Rechnungen" einen Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel. Klicken Sie dazu unten links auf den orangen Button "Antrag stellen". Anschliessend wählen Sie rechts oben aus der Dropdown-Liste die Art des Antrags (Studiengangs- und Studienprogrammwechsel). Füllen Sie dann das Formular aus und geben Sie dabei im unteren Teil die gewünschte Einschreibung im kommenden Semester vollständig an (Fakultät, Studiengang, Major- und Minor-Studienprogramm). Anschliessend reichen Sie den Antrag über den Button "Absenden" unten rechts ein.
Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie jederzeit im Studierendenportal unter "Meine Anträge und Rechnungen" einsehen. Solange Ihr Antrag von der Kanzlei bearbeitet wird, lautet der Status "In Prüfung".
Ist Ihr Antrag auf Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel unvollständig, erhalten Sie über das Studierendenportal ein Schreiben der Kanzlei (wird per E-Mail angekündigt). Dieses Schreiben befindet sich in Ihrem Antrag unter "Dokumente". Der Status des Antrags wechselt auf "Unvollständig".
Laden Sie die geforderten Dokumente als PDF-Datei im Antrag hoch (Reiter "Dokumente") und senden Sie den Antrag über den Button "Erneut einreichen" (rechts unten) nochmals ab. Verwenden Sie bei den einzureichenden Dokumenten keine Umlaute und Sonderzeichen im Dateinamen.
Sobald der Wechsel genehmigt oder abgelehnt wurde, erhalten Sie ein Schreiben der Kanzlei, das im Antrag unter "Dokumente" abrufbar ist (wird per E-Mail angekündigt). Der Status des Antrags wechselt auf "Genehmigt" bzw. "Abgelehnt".
Nach Genehmigung des Wechsels wird die geänderte Einschreibung für das Folgesemester in "Meine Einschreibung und persönlichen Daten" im Studierendenportal angezeigt (zum neuen Semester navigieren).
Wird der Wechsel abgelehnt, bleiben Sie weiterhin im bisherigen Studiengang und den bisherigen Studienprogrammen eingeschrieben, sofern dort keine endgültige Abweisung oder Sperre vorliegt.
Im Falle eines Übertritts in eine höhere Studienstufe muss der Bachelor- bzw. Masterabschluss spätestens bis zum 30. September (Übertritt per Herbstsemester) bzw. spätestens bis zum 15. März (Übertritt per Frühjahrssemester) vorliegen. Liegt der Bachelor- bzw. Masterabschluss nicht fristgerecht vor, werden Sie von der Kanzlei automatisch wieder in den bisherigen Studiengang und die bisherigen Studienprogramme eingestuft. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Unterseite Abschluss anmelden.
Im Regelfall ändern sich die Semestergebühren durch einen Wechsel nicht.
Bitte begleichen Sie daher die automatisch erstellte Semesterrechnung fristgerecht, auch wenn noch ein Antrag auf Studiengangs-/Studienprogrammwechsel hängig ist. Nur so ist gewährleistet, dass wichtige Online-Dienste wie z. B. die Modulbuchung termingerecht freigeschaltet werden können.
Falls der Wechsel zu einer reduzierten Semesterrechnung führt (betrifft vor allem den Übergang vom Master- ins Doktoratsstudium), wird die neue Rechnung im Antrag "Einschreibung" zum Download bereit gestellt, sobald der Antrag genehmigt wurde. Die alte Semesterrechnung wird automatisch storniert und aus dem Studierendenportal gelöscht.
Falls Sie die vollen Semestergebühren bereits bezahlt haben, wird die Rückzahlung der Differenz von der Kanzlei in die Wege geleitet. Sie erhalten ein Schreiben per Post.