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Ihre aktuelle Einschreibung sowie die Angaben zu den freiwilligen Semesterbeiträgen und zur VSUZH-Mitgliedschaft können Sie jederzeit im Studierendenportal unter "Meine Einschreibung und persönliche Daten" überprüfen. (Hier finden und ändern Sie auch Ihre Identitäts- und Kontaktdaten.)
Studieninteressierte, die noch nicht an der UZH immatrikuliert sind, verwenden bitte die Seite Bewerbung und Zulassung.
Während der folgenden Fristen müssen Sie Ihre Einschreibung für das kommende Semester überprüfen:
Einschreibung für das Herbstsemester | 15. - 31. Mai |
Einschreibung für das Frühjahrssemester | 15. - 30. November |
Basierend auf Ihrer aktuellen Einschreibung wird von der Kanzlei der UZH jeweils auf 15. Mai, resp. 15. November eine Einschreibung für das kommende Semester vorbereitet. Es ist keine Rückmeldung Ihrerseits nötig. Sie haben dann die Möglichkeit, einen Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel vorzunehmen, resp. einen Urlaub oder die Exmatrikulation zu beantragen. Nach Ablauf der Frist zur Überprüfung der Einschreibung wird automatisch die Semesterrechnung ausgestellt. Durch Begleichung der Semesterrechnung wird Ihre Einschreibung rechtsgültig.
Die vorgeschlagene Einschreibung für das kommende Semester überprüfen Sie in: Meine Einschreibung und persönlichen Daten (Studierendenportal).
Es wird zudem ein Antrag "Einschreibung" in "Meine Anträge und Rechnungen" angelegt.
Am 15. Mai, resp. 15. November erhalten Sie eine E-Mail der Universität (UZH E-Mail-Account) mit der Aufforderungen zur Überprüfung Ihrer Einschreibung.
Überprüfen Sie die vorbereitete Einschreibung für das kommende Semester innerhalb der Fristen unter "Meine Einschreibung und persönlichen Daten" im Studierendenportal.
Im Regelfall wird dieselbe Studienprogrammkombination, die Sie im laufenden Semester belegen, auch für das kommende Semester vorgeschlagen. (Ausnahme: Überführung in eine neue Rahmenverordnung).
Wenn Sie nächstes Semester im angezeigten Studiengang bzw. den angezeigten Studienprogrammen weiterstudieren möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Es ist keine Rückmeldung nötig.
Einen Studiengangs-/Studienprogrammwechsel, einen Urlaub oder die Exmatrikulation beantragen Sie bitte über "Meine Anträge und Rechnungen“ im Studierendenportal (s. unten).
Nach Ablauf der Überprüfungs-Frist erhalten Sie in jedem Fall automatisch Ihre Semesterrechnung (Anfang Juni und Anfang Dezember, s. Kap. "Rechnung über die Semestergebühren"). Sie finden die Rechnung im Antrag "Einschreibung" im Studierendenportal. Mobilitätsstudierende erhalten keine Rechnung über die Semestergebühren.
Begleichen Sie Ihre Semesterrechnung fristgerecht, auch wenn Sie einen Antrag auf Studiengangs-/Studienprogrammwechsel eingereicht haben. Nur so ist gewährleistet, dass wichtige Online-Dienste (s. unten) termingerecht freigeschaltet werden können.
Bei Antrag auf Urlaub oder Exmatrikulation müssen Sie die Rechnung nicht begleichen. Nach Genehmigung des Urlaubs erhalten Sie eine neue Rechnung (s. Urlaub). Nach Genehmigung der Exmatrikulation wird die Rechnung gelöscht.
Ihre Einschreibung für das nächste Semester ist abgeschlossen und rechtsgültig, sobald die Zahlung über die Semestergebühren bei der UZH eingegangen ist.
Der Status im Antrag Einschreibung ändert nun auf „Genehmigt“.
Anträge auf Studiengangs-/Studienprogrammwechsel oder Urlaub für das kommende Semester sowie die Exmatrikulation können innerhalb der jeweiligen Fristen in "Meine Anträge und Rechnungen" im Studierendenportal eingereicht werden.
Fristen und Informationen auf den spezifischen Webseiten:
Studiengangs- und Studienprogrammwechsel
Urlaub
Exmatrikulation
Die Semesterrechnung wird jeweils automatisch nach Ablauf der Fristen zur Überprüfung der Einschreibung von der Kanzlei der UZH ausgestellt und zum Download bereitgestellt (Anfang Juni sowie Anfang Dezember). Mobilitätsstudierende erhalten keine Rechnung über die Semestergebühren.
Semestergebühren
Die Rechnung wird seit Frühjahrssemester 2023 nicht mehr per Post verschickt.
Wird die Rechnung über die Semestergebühren nicht bezahlt, erfolgt die Exmatrikulation durch die UZH.
Ihre neue, korrigierte Semesterrechnung finden Sie im:
Wenn Sie beabsichtigen, einen Urlaub oder die Exmatrikulation zu beantragen, bezahlen Sie bitte die automatisch ausgestellte Rechnung über die vollen Semestergebühren nicht. Bei Urlaub erhalten Sie eine neue, reduzierte Rechnung. Bei Exmatrikulation wird die Rechnung storniert. Falls Sie die Rechnung über die vollen Semestergebühren bereits bezahlt haben, wird die Kanzlei die Rückzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in die Wege leiten.
Bei Studiengangswechseln werden allfällige Abweichungen beim Betrag ebenfalls nachträglich verrechnet.
Weitere Informationen auf den Webseiten:
Urlaub
Studiengangs- und Studienprogrammwechsel
Exmatrikulation
Ihre Angaben zu den freiwilligen Semesterbeiträgen sowie zur Mitgliedschaft im VSUZH können Sie jederzeit unter "Meine Einschreibung und persönlichen Daten" im Studierendenportal überprüfen und ändern. Änderungen nach Ausstellung der Semesterrechnung werden erst für das folgende Semester wirksam.
Änderung per Herbstsemester | bis 31. Mai |
Änderung per Frühjahrssemester | bis 30. November |
Semestergebühren für Studierende und Doktorierende
Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich | CHF 7.00 |
Stiftung Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich |
CHF 5.00 |
Mitgliederbeitrag VSUZH pro Semester |
CHF 14.00 |
Die Modulbuchung, die Validierung der UZH Card sowie der Versand der Studienbescheinigungen werden erst nach Eingang und Verbuchung der Semestergebühren freigeschaltet und sind frühestens ab folgenden Terminen möglich:
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Bezahlung der Semestergebühren und der Verbuchung bei der UZH einige Tage verstreichen können. Wir empfehlen deshalb, die Zahlung der Semestergebühren unverzüglich zu veranlassen.
Die Freischaltung der Modulbuchung und der Validierung der UZH Card kann zudem nach Verbuchung des Zahlungseingangs bei der UZH mehrere Tage in Anspruch nehmen. Der Versand der Studienbescheinigungen erfolgt bis zu drei Wochen nach Verbuchung des Zahlungseingangs.
Falls Sie von einem Studiengang oder Studienprogramm gesperrt oder endgültig abgewiesen worden sind, so kann keine Einschreibung erfolgen.
Sie müssen zwingend innerhalb der Fristen einen Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel beantragen.