Studium und Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst
Allgemeine Informationen
Alle männlichen Personen mit Schweizer Bürgerrecht sind zum Militärdienst verpflichtet. Weibliche Personen mit Schweizer Bürgerrecht können diesen auf Basis einer freiwilligen Verpflichtung ebenfalls ableisten. Im 18. Lebensjahr erfolgt die Einladung zum Orientierungstag, an dem alle relevanten Informationen zur Dienstpflicht vermittelt werden. Die Diensttauglichkeit wird im Rahmen der Rekrutierung geprüft und festgelegt. Diese findet zwischen drei und zwölf Monate vor dem Beginn der Rekrutenschule statt.
- Für diensttauglich befundene Rekruten leisten die Rekrutenschule bei der Schweizer Armee ab sowie weitere folgende Dienstperioden, je nach Dienstmodell und Ausbildungspfad.
- Wird eine Untauglichkeit zum Militärdienst bei gleichzeitiger Schutzdiensttauglichkeit festgestellt, erfolgt eine Zuteilung zum Zivilschutz.
- Liegt sowohl für Militär- und Schutzdienst eine Untauglichkeit vor, wird eine Wehrpflichtersatzabgabe in Form einer speziellen Steuer erhoben. Diese fällt auch bei dienstpflichtigen und diensttauglichen Personen an, die in einem Kalenderjahr keinen Pflichtdienst leisten und wird zusammen mit der Bundessteuer berechnet. Bei späterer vollständiger Erfüllung der Dienstpflicht besteht die Möglichkeit zur Rückforderung des entsprechenden Betrags.
Militärdiensttaugliche Rekruten, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, können ein Gesuch zur alternativen Teilnahme am Zivildienst stellen.
Militärdienst: Dienstmodelle und Termine
Dienstmodelle
- Das WK-Modell umfasst den Abschluss der Rekrutenschule (18 – 23 Wochen, je nach Ausbildungsart) sowie anschliessend jährliche Wiederholungskurse von i.d.R. 19 Tagen Dauer pro Jahr.
- Sogenannte «Durchdiener» leisten die Rekrutenschule samt allen Wiederholungskursen in einem Block ab (je nach Ausbildungsart zwischen 300 Tagen für Soldaten bis 668 Tagen für Offiziere). Diese Option ist für maximal 15% der Dienstleistenden verfügbar.
Die Dienstpflicht endet mit Erreichen des maximal vorgesehenen Dienstalters oder der vollständigen Absolvierung der jeweils abzuleistenden Diensttage.
Für Studierende in den medizinischen Studiengängen bestehen besondere Umstände bei der Vereinbarkeit von Militär und Studium. Bitte lesen Sie diese auf der weiter unten verlinkten Webseite der medizinischen Fakultät nach.
Generell empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen zum Ablauf und den Terminen des jeweils zu absolvierenden Dienstteils einzuholen.
Termine
Die Termine zu Rekrutenschule (RS) und Wiederholungskursen (WK) werden im Aufgebotsschreiben sowie auf den Webseiten der Schweizer Armee bekannt gegeben:
Termine Rekrutenschule der Schweizer Armee
Aufgebotsdaten Schweizer Armee
Die Semesterdaten an der UZH finden sich unter folgendem Link:
Semesterdaten UZH
Rekrutenschule und Studienbeginn
Planung vor dem Studium
Die vorgängige Planung zur Koordination der RS mit dem Studienbeginn kann viele Probleme während des Studiums von vornherein verhindern.
Es gibt jeweils zwei Termine im Jahr, in denen die RS stattfindet, Mitte Januar bis Mitte Mai sowie Ende Juni bis Ende Oktober.
Ein geregelter Studienstart im Herbstsemester mit Studienbeginn gegen Mitte September ist selbst bei einer abgekürzten RS-Teilnahme äusserst herausfordernd. Daher empfiehlt sich generell die Einplanung eines Zwischenjahres nach der Mittelschule, in dem die Sommer-RS ohne Kollision mit dem Studienbeginn im Herbstsemester sowie eventuell erste WK-Kurse absolviert werden können. Diese Variante empfiehlt sich auch für Durchdiener oder Studierende mit längerer militärischer (Kader-) Ausbildung.
Achtung: Von 2027 an verschieben sich die RS-Termine nach hinten, auf Mitte Februar bis Mitte Juni und Mitte August bis Mitte Dezember, so dass die Teilnahme am Studium bei Absolvierung der Sommer-RS generell nicht mehr möglich sein wird.
Verschiebung der RS
Grundsätzlich ist die RS im Kalenderjahr des 20. Geburtstags zu leisten. Aus ausserordentlichen Gründen kann eine Vor- oder Nachverschiebung der RS beantragt werden, z.B. bei Maturaabschluss mit 18.
Dies ist aber höchstens bis zum 23. Altersjahr möglich, was eine Verschiebung der RS bis nach dem Bachelorabschluss im Prinzip ausschliesst. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Fraktionierung der RS in zwei Teile möglich.
Begründete Anträge zur Verschiebung der RS sind bei den Studiendekanaten der Fakultäten einzureichen.
Für die Absolvierung längerer Dienstzeiträume, wie etwa der RS nach Abschluss des Assessmentjahres, ist zudem eine semesterweise Beurlaubung vom Studium an der UZH möglich. Diese kann auf maximal zwei Semester pro Studienstufe ausgeweitet werden, um eine nahtlose Rückkehr in den regulären Semesterrhythmus zu gewährleisten. Die resultierenden Zwischenzeiträume lassen sich z.B. mit Praktika oder Sprachkursen sinnvoll füllen.
Wiederholungskurse und Studium
Wiederholungskurse (WK) sind jährlich zu absolvierende verbindliche Pflichtdienste nach Abschluss der Rekrutenschule. Sie umfassen normalerweise 19 Diensttage innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen und werden im Rahmen des öffentlichen Aufgebots sowie im Internet vom Militär bekanntgegeben. Bei Kadern kann der WK um bis zu einer Woche verlängert sein (Vorkurs).
WK müssen auch während der Studienzeit absolviert werden. Kollidieren sie mit Prüfungsterminen, deren Vorbereitungszeiträumen oder sonstigen unabdinglichen Pflichtterminen während dem Studium, die für das Bestehen bzw. den Abschluss des Studiums unerlässlich sind (z.B. Masterarbeit) gibt es mehrere Optionen: Direkte Abklärung mit den Stellen an der Hochschule, Einreichung eines Urlaubsgesuches oder Gesuch um Dienstverschiebung (Vor- oder Nachverschiebung).
Bis zur Genehmigung der eingereichten Gesuche bleibt die Dienstpflicht bestehen.
Abklärung mit den verantwortlichen UZH-Stellen
Wenn in Koordination mit der verantwortlichen Stelle eine Abgabefrist oder ein Prüfungstermin aufgrund des bevorstehenden WK-Termins verschoben werden kann, sollte dies nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden. Je nach Art der Prüfung ist dies aber häufig nicht möglich.
Gesuche um Beurlaubung vom Militärdienst
Anträge auf Beurlaubung während eines Ausbildungsdienstes («Persönlicher Urlaub») für einzelne (Prüfungs-) Tage müssen in Form eines Gesuches spätestens zwei Monate vor Dienstbeginn beim Einheitskommandanten beantragt werden.
Während dem WK können höchstens drei persönliche Urlaubstage beantragt werden. Werden diese genehmigt wird keine Ersatzabgabe fällig. Die Mindestdauer von 16 Tagen kann nicht unterschritten werden, da die erforderlichen Diensttage z.B. bei einem Teildienst nachzuleisten sind.
Das Gesuchsformular findet sich auf der weiter unten verlinkten Webseite der Schweizer Armee und kann auch digital («Dienstmanager») eingereicht werden.
Gesuche um Dienstverschiebung
Lässt sich die terminliche Kollision nicht anders lösen, kann ein Gesuch um Verschiebung des WK («Dienstverschiebungsgesuch») eingereicht werden. Das Gesuch muss von der Ausbildungsstätte (Studiendekanat der jeweiligen Fakultät oder Kanzlei) geprüft und bestätigt werden. Neben der Begründung und den konkreten Angaben zum Prüfungszeitraum sollte es idealerweise einen oder mehrere Ersatztermine für den zu verschiebenden WK enthalten.
Es darf nicht später als 14 Wochen vor dem Einrücktermin zum WK oder unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungstermine eingereicht werden, nachdem es von der Ausbildungsstätte bestätigt wurde. Später eingereichte Gesuche müssen begründet werden.
Durch das Vorziehen des WK kann eine terminliche Kollision vermieden werden, wenn ein früherer WK-Termin verfügbar ist. Ein grösserer Rückstand beim Ableisten der WK (zwei oder mehr Dienste) sollte vermieden werden, da sonst zwingend ein WK-Dienst im Jahr geleistet werden muss.
Innerhalb eines Kalenderjahres erfolgende Dienstverschiebungen haben keine Ersatzabgabe zur Folge.
Das Gesuchsformular findet sich auf der weiter unten verlinkten Webseite der Schweizer Armee und kann auch digital («Dienstmanager») eingereicht werden.
Wiedererwägung (Abgelehnte Gesuche)
Bei abgelehnten Gesuchen besteht die Option einer einmaligen Wiedererwägung.
Für diese gilt derselbe Ablauf wie beim ursprünglichen Gesuch, wobei beim zweiten Gesuch auf den (beizulegenden) Ablehnungsbescheid eingegangen werden muss (genauere Begründung oder Ergänzung von sachdienlichen Dokumenten). Die Argumentation und allfällige Nachweise des neuen Gesuchs sollten dabei die Ablehnungsbegründung entkräften.
Urlaubsantrag bei längerem Auslandsaufenthalt
Dienstpflichtige, denen der Dienstantritt im Kalenderjahr aufgrund eines längeren Aufenthaltes im Ausland von mehr als zwölf Monaten nicht möglich ist, müssen ein Gesuch für Auslandurlaub (sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Gesuch um Dienstverschiebung) beim Kreiskommando des Wohnkantons einreichen.
Gesuchsformulare und Dienstmanager
Urlaubsseite der Schweizer Armee (inkl. Gesuchsformular)
Dienstverschiebung der Schweizer Armee (inkl. Gesuchsfomular)
Dienstmanager : Militärdienst online verwalten
Zivilschutzdienst
Schutzdiensttaugliche Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind zum Zivilschutzdienst verpflichtet, wenn Sie nicht Militär- oder Zivildienst leisten.
Die Dienstpflicht beginnt mit dem 20. Geburtstag und endet mit dem 40. Geburtstag. Die Rekrutierung zum Zivilschutz erfolgt zusammen mit der Rekrutierung für den Militärdienst.
Die Ausbildung in der Grundfunktion umfasst zwischen 10 und 19 Tagen, die jährlichen Wiederholungskurse zwischen 3 und 21 Tagen. Das maximale Dienstpensum pro Jahr darf 66 Tage nicht überschreiten.
Kürzere Diensteinsätze lassen sich in der Regel gut mit dem Studium vereinbaren, während bei längeren eine gute Planung und Koordination erforderlich ist.
Dienstverschiebung bei Zivilschutzeinsätzen
Bei grösseren Terminkonflikten, z.B. während den Prüfungszeiträumen, kann auch im Zivilschutz eine Dienstverschiebung beantragt werden.
Das schriftliche, begründete Gesuch zur Verschiebung des Zivilschutzdienstes muss spätestens drei Wochen vor Dienstbeginn bei der aufbietenden Stelle eingereicht werden. Für Gesuche um Beurlaubung von der Dienstpflicht gilt eine Frist von spätestens zehn Tagen vor Dienstbeginn. Bis zur Genehmigung des jeweiligen Gesuchs bleibt die Einrückpflicht bestehen.
Zivildienst
Für Personen die militärdiensttauglich sind, den Militärdienst aus Gewissensgründen aber ablehnen, besteht die Möglichkeit, ersatzweise Zivildienst zu leisten. Dieser zivile Ersatzdienst ist anderthalbmal so lang wie der Militärdienst, wenn die RS noch nicht abgeleistet wurde.
Von den vorgesehenen Dienstagen sind mindestens 54 Tage am Stück im ersten Jahr und 180 Tage am Stück innerhalb der ersten drei Jahre der Zulassung abzuleisten. Für den halbjährigen Dienst (analog zur RS im Militärdienst) empfiehlt es sich, diesen in einem Zwischenjahr vor Studienbeginn oder zwischen Bachelor- und Masterstudium einzuplanen, sofern dies noch innerhalb der dreijährigen Frist nach der Zulassung geschieht.
Weitere jährliche Einsätze umfassen jeweils mindestens 26 Tage. Wird diese Vorgabe unterschritten, fällt auch beim Zivildienstleistenden eine Wehrpflichtersatzabgabe an. Durchdiener leisten auch den zivilen Ersatzdienst am Stück ab.
Da die Zahl der Zivildienststellen begrenzt ist, ist aber auch in diesem Fall eine frühzeitige Koordination von Einsatz- und Studienplanung notwendig. In der Planung der Einsätze haben Zivildienstleistende relative Freiheiten, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Dienstverschiebung bei Zivildiensteinsätzen
Bei umsichtiger Planung ist eine Dienstverschiebung von Zivildiensteinsätzen nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig. Die Ausnahme muss gut begründet und von Arbeitgeber oder Ausbildungsstätte bestätigt werden. Sie muss zudem den vorgesehenen Dienstzeitraum sowie einen Ersatztermin enthalten. Das Gesuch muss zeitnah in schriftlicher Form beim zuständigen Regionalzentrum eingereicht werden. Bis zur Genehmigung des Gesuches durch die aufbietende Stelle bleibt die vorgesehene Dienstpflicht bestehen.
Website des Bundesamts für Zivildienst