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Nein. Die Exmatrikulation wird von der Kanzlei vorgenommen und muss separat über "Meine Anträge und Rechnungen" im Studierendenportal beantragt werden.
Bereits für das kommende Semester gebuchte Module und die zugehörigen Prüfungsverfahren werden automatisch durch die UZH storniert, wenn Sie sich exmatrikulieren. Informationen zur Rückerstattung der Semestergebühren finden Sie auf der Webseite Exmatrikulation, Kap. "Rückerstattung der Semestergebühren".
Nein, Sie müssen die erhaltene Rechnung nicht sofort begleichen. Die Zahlungsfristen für die Begleichung der Rechnung über die Semestergebühren sind der 31.07. für das Herbstsemester bzw. der 31.01. für das Frühjahrssemester. Mitte August bzw. Mitte Februar erhalten Sie von der Kanzlei eine Zahlungserinnerung.
Beachten Sie bitte, dass Sie für das neue Semester keine Studienbescheinigungen erhalten und weder Module buchen noch die UZH Card validieren können, solange Sie die Semesterrechnung nicht beglichen haben. Informationen zur Freischaltung dieser Dienstleistungen finden Sie auf der Webseite Einschreibung unter "Freischaltung Modulbuchung, Validierung UZH Card, Versand Studienbescheinigungen".
Hinweise zur Rückerstattung der Semestergebühren bei nachträglicher Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite Exmatrikulation. Beachten Sie bitte die Fristen.
Sie haben noch während ca. vier Monaten Zugriff auf die Onlinedienste der UZH.