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Während des Urlaubssemesters müssen Sie weiterhin die obligatorischen Semesterbeiträge, jedoch keine Studiengebühren bezahlen. Sobald Ihr Antrag auf Urlaub von der Kanzlei genehmigt worden ist, finden Sie die Rechnung über die obligatorischen Semesterbeiträge im Studierendenportal im Antrag "Einschreibung" für das entsprechende Semester. Die Rechnung über die vollen Semestergebühren wird automatisch von der Kanzlei storniert.
Beachten Sie bitte auch die Informationen auf der Webseite Urlaub, Kap. "Rechnung über die obligatorischen Semesterbeiträge".