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Die Anzahl Studienplätze ist beschränkt. Die Genehmigung eines Studiengangswechsels ist nur möglich, wenn ein Studienplatz zugeteilt werden kann.
Studierenden der UZH, die bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang immatrikuliert sind, kann im Bachelorstudium kein Studienplatz für ein höheres Studienjahr einer anderen Disziplin oder eines anderen Schwerpunkts zugeteilt werden.
Folgende Studierende der UZH haben einen Anspruch auf einen Studienplatz:
Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms der UZH im Luzerner oder St. Galler Track haben Anspruch auf einen Studienplatz im entsprechenden Joint-Degree-Masterstudiengang und nicht im allgemeinen Master Humanmedizin.
Personen, die zu einem Masterstudiengang mit Bedingungen zugelassen werden, bedürfen eines Studienplatzes im dritten Studienjahr des entsprechenden Bachelorstudiengangs mit oder ohne Schwerpunkt.
Falls Sie bereits an der Universität Zürich immatrikuliert sind, über einen Bachelor oder Master in Zahnmedizin oder Humanmedizin verfügen bzw. bis Ende des Frühjahrssemesters erreichen werden und einen Studiengangswechsel von Zahn- zu Humanmedizin oder umgekehrt anstreben, so beantragen Sie bitte bis zum 15. Juni im Studierendenportal den Wechsel in den entsprechenden Masterstudiengang und laden Sie ein Motivationsschreiben hoch. Das Gesuch wird ans Studiendekanat der Medizinischen Fakultät weitergeleitet, welches nach Massgabe der verfügbaren Plätze entscheidet.
Studierende im Bachelorstudiengang Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik haben Anspruch auf einen Studienplatz im Master of Chiropractic Medicine.
Wechsel vom Studiengang Master of Chiropractic Medicine zu Master of Medicine und umgekehrt sind erst auf das 5. Studienjahr hin möglich, sofern Studienplätze vorhanden sind. Allfällige Gesuche sind bis zum 31. März ans Studiendekanat der Medizinischen Fakultät zu richten.
Das Studiendekanat entscheidet nach Massgabe der verfügbaren Plätze. Ein allfälliges Genehmigungsschreiben ist beim Antrag auf Studiengangswechsel über das Studierendenportal einzureichen.