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Können Studierende in einem Masterstudienprogramm die Bedingungen oder Auflagen wegen nicht bestandener Leistungsnachweise (Fehlversuche) nicht mehr vollständig erfüllen oder halten sie eine mit der Zulassung verfügte Frist nicht ein, erfolgt eine endgültige Abweisung vom jeweiligen Masterstudienprogramm.
Eine endgültige Abweisung von einem Studienprogramm bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme auf allen Studienstufen. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend bzw. auf den verlinkten Webseiten der Fakultäten:
Siehe Masterzulassung, Auflagen und Bedingungen.
Siehe § 7 Studienordnung.
Eine endgültige Abweisung von einem Studienprogramm der Theologischen Fakultät oder der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle
Eine endgültige Abweisung bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle weiteren Studienprogramme der Medizinischen Fakultät bzw. der Vetsuisse-Fakultät auf allen Studienstufen.