Navigation auf uzh.ch
Voraussetzung für die Anmeldung des Abschlusses ist die Erfüllung der Bestehensvoraussetzungen gemäss der/den geltenden Studienordnung/en. Ausserdem ist es erforderlich, dass Sie während des Abschlusssemesters in das Studium, das sie abschliessen möchten, korrekt eingeschrieben sind. Wenn Ihre Einschreibung nicht Ihrem aktuellen Studienziel entspricht, müssen Sie vor dem Antrag auf Abschluss zwingend einen Antrag auf Studiengangs- und/oder Studienprogrammwechsel stellen. Bitte beachten Sie die dafür vorgesehenen Fristen. In einem beurlaubten Semester ein Abschluss nicht möglich. Sollten Sie sich auf das Ende Ihres geplanten Abschlusssemesters exmatrikuliert haben, Ihre Bestehensvoraussetzungen aufgrund der verspäteten Leistungsbewertung jedoch erst zu Beginn des Folgesemesters erfüllen, so können Sie sich dennoch für den Abschluss anmelden. Beachten Sie die entsprechenden Anmeldefristen der Fakultäten.