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UZH für Studierende

Einsprache

Der Leistungsausweis unterliegt bezüglich der neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an die zuständige Stelle der jeweiligen Fakultät. Die Stelle ist auf dem Leistungsausweis ausgewiesen. Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.

Die Einsprache ist innert 30 Tagen ab verbindlicher Zustellung des Leistungsausweises einzureichen an die zuständige Stelle der jeweiligen Fakultät. Die Adresse der Einsprachestelle befindet sich auf dem Leistungsausweis.